Allgemeine Informationen
- Basisstudium
- Vertiefungsstudium
- Berufsspezifische Zusatzqualifikation
- Anerkennung von Leistungsnachweisen zwischen Humboldt-Universität und Freier Universität
- FAQ zum Bachelor
- Prüfungs- und Studienordnungen
Basisstudium
Die Module „Theoretische Philosophie“(12 SP) und „Praktische Philosophie“(12 SP) im Bachelor-Basisstudium bestehen aus einer Vorlesung, einem Tutorium zur Vorlesung und einem Proseminar. Ein Modul Vorlesung/Proseminar kann aus den unten aufgeführten Lehrangeboten frei zusammengestellt werden.
Vorlesungen und Proseminare, die sich thematisch in besonderer Weise ergänzen und sich deshalb zur Kombination eignen, sind mit einem oder mehreren Sternchen (*) gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung soll in der Orientierung für die Zusammenstellung des Moduls helfen.
Für das Modul „Wahlfrei“ (18 SP) können sämtliche Vorlesungen angerechnet werden, die auch den Modulen Theoretische Philosophie und Praktische Philosophie zugeordnet sind.
Vertiefungsstudium
Die Module „Thematischer Schwerpunkt I“ (18 SP), „Thematischer Schwerpunkt Ia“ (18 SP), „Thematischer Schwerpunkt II“(18 SP) und „Thematischer Schwerpunkt III“(18 SP), beinhalten jeweils eine VL und ein HS (für die Module „Thematischer Schwerpunkt I“ und „Thematischer Schwerpunkt Ia“ wahlweise VL oder CO).
Der Schwerpunkt ist bei „Thematischer Schwerpunkt I und Ia“ identisch. Die Schwerpunkte für „Thematischer Schwerpunkt II“ und „Thematischer Schwerpunkt III“, dürfen weder untereinander noch mit „Thematischer Schwerpunkt I und Ia“ identisch sein.
Für das Modul „Wahlfrei“ (18 SP) kann frei aus den Schwerpunkten A - E kombiniert werden.
Berufsspezifische Zusatzqualifikation
Modul „Schlüsselqualifikationen“: mehrere Übungen im Umfang von insg. 10 SP In den Übungen dieses Moduls werden bestimmte fachspezifische Fertigkeiten, die in der späteren beruflichen Tätigkeit von Nutzen sein werden, erworben, beispielsweise das praxisbezogene Argumentieren, rhetorische Fertigkeiten oder die Abfassung verschiedener Arten von Texten. Den Studierenden wird auch empfohlen, die entsprechenden Angebote der Praxiskoordinatorin der Philosophischen Fakultäten I, II und III, des Career Centers und des Sprachenzentrums der Humboldt-Universität zu nutzen. http://fakultaeten.hu-berlin.de/philfak2/praxisorientierungAnerkennung von Leistungsnachweisen zwischen Humboldt-Universität und Freier Universität
Das Institut für Philosophie der Humboldt-Universität zu Berlin und das Institut für Philosophie der Freien Universität Berlin haben die gegenseitige Anerkennung ihrer Leistungsnachweise im Rahmen des B.A.-Studiums vereinbart. Studierende, die im Rahmen des B.A.-Studiengangs Philosophie eines der beiden Institute das Lehrangebot des jeweils anderen Instituts wahrnehmen und für ihren Studiengang anrechnen lassen möchten, beachten bitte die folgenden Regeln:
- Aufgrund der unterschiedlichen Strukturierung der B.A.-Studiengänge in Philosophie an HU und FU ist es nicht möglich, komplette Module, die an der jeweils anderen Universität besucht wurden, für den eigenen Studiengang anrechnen zu lassen. Es können aber einzelne Lehrveranstaltungen als Bestandteile von Modulen an der jeweils anderen Universität anerkannt werden.
- Pro Modul kann jeweils eine Teillehrveranstaltung an der jeweils anderen Universität besucht und für den eigenen Studiengang angerechnet werden.
- Der Anteil der an anderen Universitäten absolvierten Lehrveranstaltungen im Fachstudium Philosophie darf 30 Studienpunkte/Leistungspunkte nicht überschreiten.
- Studierende, die Lehrveranstaltungen an der jeweils anderen Universität besuchen möchten, holen vor Beginn der Vorlesungszeit vom jeweiligen Modul- oder Lehrbeauftragten ihres eigenen Instituts die Bestätigung ein, dass die geplante Lehrveranstaltung der jeweils anderen Universität thematisch als Bestandteil des gewünschten Moduls anerkannt werden kann.
- Nach Ende der Vorlesungszeit erhalten die Studierenden von den DozentInnen der jeweils anderen Universität die schriftliche Bestätigung ihrer Teilnahme und ggf. ihres Leistungsnachweises. Diese legen sie beim Modulbzw. Lehrbeauftragten ihres eigenen Instituts zur Anerkennung vor.
- HU-Studierende müssen zu jeder Lehrveranstaltung (auch zu Vorlesungen) zusätzlich zum benoteten Leistungsnachweis einen Nachweis über unbenotete Studienleistungen (Protokolle, Referate etc.) vorlegen, während ein solcher Nachweis an der FU nicht vorgesehen ist. HUStudierenden wird daher beim Besuch von Lehrveranstaltungen an der FU Gelegenheit zur Erfüllung dieser Anforderung gegeben und ein entsprechender Nachweis ausgestellt. Ohne diesen Nachweis wird die Lehrveranstaltung an der HU nicht anerkannt. FU-Studierende, die Veranstaltungen an der HU besuchen, benötigen einen entsprechenden Nachweis nicht und können vom Dozenten von der Erfüllung der entsprechenden Anforderung befreit werden.
- Vorlesungen werden an HU und FU mit 2 LP/SP, Hauptseminare mit 8 LP/SP bewertet. Proseminare bewertet die HU mit 6 SP, die FU mit 4 LP. FU-Studierende, die Proseminare an der HU besuchen, erhalten dafür an der FU grundsätzlich nur 4 LP angerechnet. HU-Studierende, die Proseminare an der FU besuchen, erwerben die zusätzlichen 2 SP durch entsprechend umfangreichere Prüfungsleistungen (Hausarbeiten usw.).
Punktevergabe für Bachelor-Studierende und für ausländische Studierende im Rahmen von SOKRATES/
ERASMUS werden Studienpunkte/Credits wie folgt vergeben:
Leistung SP / Credits
Vorlesungen 2 Tutorium 4 PS mit LNW 6 HS mit LNW 8