Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Philosophie

Wahlen zum Instituts- und Fakultätsrat

  • Wann 30.01.2018 von 09:00 bis 15:00
  • Wo FRS 191, Raum 3010A
  • iCal

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Instituts für Philosophie, besonders auch alle Studierenden. Bitte entsprechende Ausweisdokumente mitbringen.

 

Die Kandidat*innen sind:

Fakultätsrat

  • Hochschullehrer: Metzler, Gabriele; Aschmann, Birgit; Schlieben, Barbara (IfG); Keil, Geert; Schmidt, Thomas; Jaeggi, Rahel (IfPhil); Petras, Vivien; Jäschke, Robert (IBI); Binder, Beate (IfEE)
  • WiMi: Fabian, Sina; Schöttler, Sebastian; Meister, Jan (IfG); Ronge, Bastian; Bender, Sebastian; Kiesewetter, Benjamin (IfPhil); Hillebrand, Vera; Schlebbe, Kirsten; Stöckel, Ulrike (IBI); Scholze-Irrlitz, Leonore (IfEE)
  • MTSV: Lissat, Dagmar (IfG); Strauß, Sylvia (IfPhil); Kaplan, Katherine (IfEE)
  • Studierende: Prati, Dario (IfG); Holthaus, Mauritz, Klüssendorf-Mediger, Erik; Heise, Irina (IfPhil); Gottschalk, Rita (IfEE); Jacobi, Nils; Dörner, Sophia; Schlosser, Vivian (IBI)


Institutsrat Philosophie:

  • Hochschullehrer: Jaeggi, Rahel; Schmidt, Thomas; Meyer, Kirsten, Rosefeldt, Tobias; Niebergall, Karl Georg;
  • WiMi: Kiesewetter, Benjamin; Bender, Sebastian, Jaster, Romy; Kreft, Nora; Bjelde, Joseph; Tepelmann, Niklaas; Ronge, Bastian,
  • MTSV: Mayer, Anja;
  • Studierende: Witte, Lou; Radev, Alex

 

INSTITUTSRAT
Für alle institutsinternen Entscheidungen ist der Institutsrat zuständig. Er besteht aus vier Professor_innen und jeweils einer Vertretung der anderen drei Statusgruppen. Die Statusgruppen wählen ihre Vertreter_innen alle zwei Jahre. Der Institutsrat wählt aus seiner Mitte eine_n Professor_in zur Geschäftsführenden Direktor_in des Instituts.
Die Sitzungen des Institutsrats sind öffentlich. Die Entscheidungen, die im Institutsrat gefällt werden, müssen oftmals noch von höheren Gremien bestätigt werden—das nächsthöhere Gremium ist der Fakultätsrat.


FAKULTÄTSRAT
Mit Fragen, die für die ganze Fakultät von Belang sind, beschäftigt sich der Fakultätsrat. Er hat u.a. das letzte Wort über Habilitationen und über Berufungen. Im Fakultätsrat wird ein_e Professor_in zur Dekan_in der Fakultät, ein_e Prodekan_in und ein_e Studiendekan_in, die_der Ansprechpartner_in für Belange der Studierenden ist, gewählt. Insgesamt gehören dem Fakultätsrat sieben Professor_innen und jeweils zwei Vertreter_innen der anderen Statusgruppen an, die alle zwei Jahre von den entsprechenden Gruppen gewählt werden. Auch die Sitzungen des Fakultätsrats sind öffentlich.