Anerkennung von Studienleistungen
Zuständige Personen
Derya Yürüyen
Unter den Linden 6, Raum 3042d
Sprechzeit nach Terminvereinbarung per Mail
Livia von Samson
Unter den Linden 6, Raum 3042c
Sprechzeit nach Terminvereinbarung per Email.
Wir kümmern uns vor allem um die Anerkennung von:
- Studienleistungen, die Sie sich nach einem Wechsel an unser Institut in Philosophie anerkennen lassen wollen
- Studienleistungen anderer Berliner Universitäten, die Sie sich in Philosophie anerkennen lassen wollen, wenn Sie an unserem Institut studieren
- Studienleistungen anderer Berliner Universitäten, die Sie sich im ÜWP anerkennen lassen wollen, wenn Sie an unserem Institut im Kernfach studieren
- Praktika, die Sie sich im ÜWP anerkennen lassen wollen, wenn Sie an unserem Institut im Kernfach studieren
Außerdem beantworten wir Anerkennungsfragen rund um unser Institut.
Schreiben Sie uns bitte nur, wenn Sie an unserem Institut eingeschrieben sind und werfen Sie vorher einen Blick auf die unten stehenden FAQs.
Wenn Sie uns schreiben, nennen Sie uns bitte immer
- Ihre Matrikelnummer
- Ihren Studiengang (studieren Sie im Bachelor, im Master, auf Lehramt?)
- Ihre Fachverteilung (ist Philosophie Ihr Kern- oder Zweitfach?)
- ggf. Ihren Anerkennungswunsch
Schreiben Sie uns bitte ausschließlich an die folgende Mailadresse:
anrechnung-philosophie@hu-berlin.de
Alle Anfragen versuchen wir binnen einer Woche zu beantworten.
FAQs:
Bitte wenden Sie sich an Ihr Institut. Wir kümmern uns nur um die Anerkennung von Studienleistungen an unserem Institut.
Um die Anerkennung Ihrer Studienleistungen können wir uns erst kümmern, wenn Sie an unserem Institut eingeschrieben sind. Davor können wir Ihnen keine Auskunft geben.
Bitte wenden Sie sich mit Fragen zur Zulassung und zur Einstufung an unseren Prüfungsausschuss.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unsere Erasmus-Koordination (Outgoing).
Bitten wenden Sie sich in diesem Fall an unser Prüfungsbüro und informieren Sie sich vorher hier.
Schreiben Sie uns eine Email mit den oben genannten Angaben und senden Sie uns zusammen mit der Email eine amtliche Leistungsübersicht Ihrer alten Hochschule zu.
Machen Sie außerdem einen Vorschlag für die Anerkennung, der zu Ihrer Studien- und Prüfungsordnung passt. Wir prüfen Ihren Vorschlag und melden uns dann bei Ihnen – ggf. mit einem Verbesserungsvorschlag.
Maßgeblich für die Anerkennung sind unsere Studien- und Prüfungsordnungen. Wenn Sie sich Studienleistungen in einem bestimmten Modul anerkennen lassen wollen, müssen diese formal und inhaltlich den Vorgaben unserer Studien- und Prüfungsordnungen entsprechen. Sie sollten sich also mit Ihrer (neuen) Studien- und Prüfungsordnung vertraut machen.
Lehrveranstaltungen erkennen wir nur in Philosophie an, wenn sie sich eindeutig der Philosophie zuordnen lassen. Sie sollen von Fachphilosoph:innen an einem philosophischen Institut angeboten werden.
Nein. Lehrveranstaltungen fachfremder Institute erkennen wir nicht in Philosophie an, auch wenn sie die Philosophie streifen. Ausnahmen sind Lehrveranstaltungen, die von Fachphilosoph:innen angeboten werden und sich eindeutig der Philosophie zuordnen lassen.
Nein. Ohne amtliche Leistungsübersicht können wir Ihnen keine Studienleistungen anerkennen.
Schreiben Sie uns eine Email mit den oben genannten Angaben und senden Sie uns zusammen mit der Email
- einen unterschriebenen Leistungsnachweis der entsprechenden Universität
- einen vorausgefüllten (aber nicht unterschriebenen) Leistungsnachweis der HU
Machen Sie außerdem einen Vorschlag für die Anrechnung, der zu Ihrer Studien- und Prüfungsordnung passt. Wir prüfen Ihren Vorschlag und melden uns dann bei Ihnen.
Maßgeblich für die Anrechnung sind unsere Studien- und Prüfungsordnungen. Wenn Sie sich Studienleistungen in einem bestimmten Modul anrechnen lassen wollen, müssen diese formal und inhaltlich den Vorgaben unserer Studien- und Prüfungsordnungen entsprechen. Sie sollten sich also mit Ihrer Studien- und Prüfungsordnung vertraut machen.
Weitere Informationen zur Anrechnung von Lehrveranstaltungen anderer Berliner Universitäten finden Sie hier.
Lehrveranstaltungen folgender Universitäten kommen infrage:
- Freie Universität Berlin (FU)
- Technische Universität Berlin (TU)
- Universität der Künste (UdK)
- Universität Potsdam
Lehrveranstaltungen rechnen wir nur in Philosophie an, wenn sie sich eindeutig der Philosophie zuordnen lassen. Sie sollen von Fachphilosoph:innen an einem philosophischen Institut angeboten werden.
Nein. Lehrveranstaltungen fachfremder Institute rechnen wir nicht in Philosophie an, auch wenn sie die Philosophie streifen. Ausnahmen sind Lehrveranstaltungen, die von Fachphilosoph:innen angeboten werden und sich eindeutig der Philosophie zuordnen lassen.
Ja. Lehrveranstaltungen der UdK rechnen wir in Philosophie an, wenn sie sich eindeutig der Philosophie zuordnen lassen und von Fachphilosoph:innen angeboten wurden.
Nein. Lehrveranstaltungen des Instituts für Philosophie, Literatur-, Wissenschafts- und Technikgeschichte rechnen wir nur in Philosophie an, wenn sie sich eindeutig der Philosophie zuordnen lassen und von Fachphilosoph:innen an einem philosophischen Fachgebiet angeboten wurden.
Ja, auch diese muss formal und inhaltlich den Vorgaben unserer Studien- und Prüfungsordnungen entsprechen und im Rahmen eines Seminars geschrieben werden.
Ihre benotete Hausarbeit reichen Sie bitte noch einmal zusammen mit Ihrem Leistungsnachweis bei uns ein.
Nein! Wir benoten Ihre Hausarbeit nicht neu. Wir prüfen, ob Sie vom Umfang her Ihrer Studien- und Prüfungsordnung entspricht.
Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an unseren Prüfungsausschuss.
Ja. Die folgenden Module müssen an unserem Institut absolviert werden:
- Einführung in die Philosophie
- Einführung in die Logik
- Logik-Vertiefung
Maximal 30 Leistungspunkte können an anderen Berliner Universitäten in Philosophie erworben werden.
Nein. Sie können 30 Leistungspunkte an anderen Berliner Universitäten erwerben und weitere Leistungspunkte durch Ihr Auslandsstudium.
Nein. Ohne Leistungsnachweis können wir Ihnen keine Lehrveranstaltung anerkennen.
Schreiben Sie uns eine Email mit den oben genannten Angaben und senden Sie uns zusammen mit der Email einen Leistungsnachweis der entsprechenden Universität zu (keinen Leistungsnachweis der HU).
Lehrveranstaltungen folgender Universitäten kommen infrage:
- Freie Universität Berlin (FU)
- Technische Universität Berlin (TU)
- Universität der Künste (UdK)
- Universität Potsdam
Nein. Philosophische Lehrveranstaltungen werden nicht im ÜWP anerkannt.
Wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro oder die Anerkennungsstelle Ihres Kernfachs.
Schreiben Sie uns eine Email mit den oben genannten Angaben und senden Sie uns zusammen mit der Email eine Praktikumsbescheinigung zu, aus der die genaue Anzahl der Praktikumsstunden hervorgeht.
Praktika können mit maximal 10 Leistungspunkten im ÜWP angerechnet werden, wobei 25 Praktikumsstunden einem Leistungspunkt entsprechen.
Ja. Ihre Praktikumsstunden werden in diesem Fall zusammengerechnet.
Wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro oder die Anerkennungsstelle Ihres Kernfachs.