Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Philosophie

Humboldt-Universität zu Berlin | Institut für Philosophie | Studium | Anerkennung von Studienleistungen

Anerkennung von Studienleistungen

Zuständige Personen

 

Derya Yürüyen

Unter den Linden 6, Raum 3042d

Sprechzeit nach Terminvereinbarung per Mail

 

Livia von Samson

Unter den Linden 6, Raum 3042c

Sprechzeit nach Terminvereinbarung per Email.

 

Wir kümmern uns vor allem um die Anerkennung von:

  • Studienleistungen, die Sie sich nach einem Wechsel an unser Institut in Philosophie anerkennen lassen wollen
  • Studienleistungen anderer Berliner Universitäten, die Sie sich in Philosophie anerkennen lassen wollen, wenn Sie an unserem Institut studieren
  • Studienleistungen anderer Berliner Universitäten, die Sie sich im ÜWP anerkennen lassen wollen, wenn Sie an unserem Institut im Kernfach studieren
  • Praktika, die Sie sich im ÜWP anerkennen lassen wollen, wenn Sie an unserem Institut im Kernfach studieren

 

Außerdem beantworten wir Anerkennungsfragen rund um unser Institut.

 

Schreiben Sie uns bitte nur, wenn Sie an unserem Institut eingeschrieben sind und werfen Sie vorher einen Blick auf die unten stehenden FAQs.

 

Wenn Sie uns schreiben, nennen Sie uns bitte immer

  • Ihre Matrikelnummer
  • Ihren Studiengang (studieren Sie im Bachelor, im Master, auf Lehramt?)
  • Ihre Fachverteilung (ist Philosophie Ihr Kern- oder Zweitfach?)
  • ggf. Ihren Anerkennungswunsch

 

Schreiben Sie uns bitte ausschließlich an die folgende Mailadresse:

 

anrechnung-philosophie@hu-berlin.de

 

Alle Anfragen versuchen wir binnen einer Woche zu beantworten.

 

FAQs:

 

Ich studiere an einem anderen Institut und habe Fragen zur Anerkennung von Studienleistungen. Können Sie mir weiterhelfen?

Bitte wenden Sie sich an Ihr Institut. Wir kümmern uns nur um die Anerkennung von Studienleistungen an unserem Institut.

 

Ich studiere an einem anderen Institut Philosophie und will wissen, welche Studienleistungen mir nach einem Wechsel anerkannt werden. Können Sie mir Auskunft geben?

Um die Anerkennung Ihrer Studienleistungen können wir uns erst kümmern, wenn Sie an unserem Institut eingeschrieben sind. Davor können wir Ihnen keine Auskunft geben.

 

Ich möchte mich auf einen Studienplatz an Ihrem Institut bewerben und habe Fragen zur Zulassung oder zur Einstufung in ein Fachsemester.

Bitte wenden Sie sich mit Fragen zur Zulassung und zur Einstufung an unseren Prüfungsausschuss.

 

Ich will im Ausland studieren und brauche eine Anerkennungszusicherung in Form eines Learning Agreements. Wer unterschreibt mir das?

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unsere Erasmus-Koordination (Outgoing).

 

Ich studiere schon lange am Institut und muss nun meine Studien- und Prüfungsordnung wechseln. An wen kann ich mich für die Umbuchung alter Studienleistungen wenden?

Bitten wenden Sie sich in diesem Fall an unser Prüfungsbüro und informieren Sie sich vorher hier.

 

 

 

Ich möchte mir Studienleistungen aus meinem alten Studium nach einem Wechsel in Philosophie anerkennen lassen. Was muss ich tun?

Schreiben Sie uns eine Email mit den oben genannten Angaben und senden Sie uns zusammen mit der Email eine amtliche Leistungsübersicht Ihrer alten Hochschule zu.
Machen Sie außerdem einen Vorschlag für die Anerkennung, der zu Ihrer Studien- und Prüfungsordnung passt. Wir prüfen Ihren Vorschlag und melden uns dann bei Ihnen – ggf. mit einem Verbesserungsvorschlag.

 

Was sollte ich bei meinem Vorschlag beachten?

Maßgeblich für die Anerkennung sind unsere Studien- und Prüfungsordnungen. Wenn Sie sich Studienleistungen in einem bestimmten Modul anerkennen lassen wollen, müssen diese formal und inhaltlich den Vorgaben unserer Studien- und Prüfungsordnungen entsprechen. Sie sollten sich also mit Ihrer (neuen) Studien- und Prüfungsordnung vertraut machen.

 

Welche Lehrveranstaltungen kommen für eine Anerkennung in Philosophie grundsätzlich infrage?

Lehrveranstaltungen erkennen wir nur in Philosophie an, wenn sie sich eindeutig der Philosophie zuordnen lassen. Sie sollen von Fachphilosoph:innen an einem philosophischen Institut angeboten werden.

 

Kann ich mir auch Lehrveranstaltungen fachfremder Institute in Philosophie anerkennen lassen?

Nein. Lehrveranstaltungen fachfremder Institute erkennen wir nicht in Philosophie an, auch wenn sie die Philosophie streifen. Ausnahmen sind Lehrveranstaltungen, die von Fachphilosoph:innen angeboten werden und sich eindeutig der Philosophie zuordnen lassen.

 

Ich habe (noch) keine amtliche Leistungsübersicht. Kann ich mir Studienleistungen auch ohne amtliche Leistungsübersicht anerkennen lassen?

Nein. Ohne amtliche Leistungsübersicht können wir Ihnen keine Studienleistungen anerkennen.

 

 

 

Ich möchte mir Lehrveranstaltungen anderer Berliner Universitäten in Philosophie anrechnen lassen. Was muss ich tun?

Schreiben Sie uns eine Email mit den oben genannten Angaben und senden Sie uns zusammen mit der Email

  • einen unterschriebenen Leistungsnachweis der entsprechenden Universität
  • einen vorausgefüllten (aber nicht unterschriebenen) Leistungsnachweis der HU

Machen Sie außerdem einen Vorschlag für die Anrechnung, der zu Ihrer Studien- und Prüfungsordnung passt. Wir prüfen Ihren Vorschlag und melden uns dann bei Ihnen.

 

Was sollte ich bei meinem Vorschlag beachten?

Maßgeblich für die Anrechnung sind unsere Studien- und Prüfungsordnungen. Wenn Sie sich Studienleistungen in einem bestimmten Modul anrechnen lassen wollen, müssen diese formal und inhaltlich den Vorgaben unserer Studien- und Prüfungsordnungen entsprechen. Sie sollten sich also mit Ihrer Studien- und Prüfungsordnung vertraut machen.

Weitere Informationen zur Anrechnung von Lehrveranstaltungen anderer Berliner Universitäten finden Sie hier.

 

Lehrveranstaltungen welcher Berliner Universitäten kommen für eine Anrechnung infrage?

Lehrveranstaltungen folgender Universitäten kommen infrage:

  • Freie Universität Berlin (FU)
  • Technische Universität Berlin (TU)
  • Universität der Künste (UdK)
  • Universität Potsdam

 

Welche Lehrveranstaltungen kommen für eine Anrechnung in Philosophie infrage?

Lehrveranstaltungen rechnen wir nur in Philosophie an, wenn sie sich eindeutig der Philosophie zuordnen lassen. Sie sollen von Fachphilosoph:innen an einem philosophischen Institut angeboten werden.

 

Kann ich mir auch Lehrveranstaltungen fachfremder Institute in Philosophie anrechnen lassen?

Nein. Lehrveranstaltungen fachfremder Institute rechnen wir nicht in Philosophie an, auch wenn sie die Philosophie streifen. Ausnahmen sind Lehrveranstaltungen, die von Fachphilosoph:innen angeboten werden und sich eindeutig der Philosophie zuordnen lassen.

 

An der UdK gibt es kein Institut für Philosophie. Werden trotzdem Lehrveranstaltungen der UdK in Philosophie angerechnet?

Ja. Lehrveranstaltungen der UdK rechnen wir in Philosophie an, wenn sie sich eindeutig der Philosophie zuordnen lassen und von Fachphilosoph:innen angeboten wurden.

 

An der TU umfasst das Institut für Philosophie auch die Fachgebiete Literatur-, Wissenschafts- und Technikgeschichte. Werden alle Lehrveranstaltungen dieses Instituts in Philosophie angerechnet?

Nein. Lehrveranstaltungen des Instituts für Philosophie, Literatur-, Wissenschafts- und Technikgeschichte rechnen wir nur in Philosophie an, wenn sie sich eindeutig der Philosophie zuordnen lassen und von Fachphilosoph:innen an einem philosophischen Fachgebiet angeboten wurden.

 

Kann ich auch eine Hausarbeit an einem anderen Berliner Institut für Philosophie schreiben?

Ja, auch diese muss formal und inhaltlich den Vorgaben unserer Studien- und Prüfungsordnungen entsprechen und im Rahmen eines Seminars geschrieben werden.
Ihre benotete Hausarbeit reichen Sie bitte noch einmal zusammen mit Ihrem Leistungsnachweis bei uns ein.

 

Ich muss meine Hausarbeit zur Anrechnungsprüfung einreichen. Wird sie nun neu benotet?

Nein! Wir benoten Ihre Hausarbeit nicht neu. Wir prüfen, ob Sie vom Umfang her Ihrer Studien- und Prüfungsordnung entspricht.

 

Kann ich auch meine Abschlussarbeit an einem anderen Berliner Institut für Philosophie schreiben?

Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an unseren Prüfungsausschuss.

 

Gibt es Module, die ich an der HU absolvieren muss?

Ja. Die folgenden Module müssen an unserem Institut absolviert werden:

  • Einführung in die Philosophie
  • Einführung in die Logik
  • Logik-Vertiefung

 

Wie viele Leistungspunkte kann ich an anderen Berliner Universitäten erwerben?

Maximal 30 Leistungspunkte können an anderen Berliner Universitäten in Philosophie erworben werden.

 

Betrifft diese Regelung auch durch mein Auslandsstudium erworbenen Leistungspunkte?

Nein. Sie können 30 Leistungspunkte an anderen Berliner Universitäten erwerben und weitere Leistungspunkte durch Ihr Auslandsstudium.

 

Ich habe (noch) keinen Leistungsnachweis. Kann ich mir Lehrveranstaltungen auch ohne Leistungsnachweis anrechnen lassen?

Nein. Ohne Leistungsnachweis können wir Ihnen keine Lehrveranstaltung anerkennen.

 



Ich studiere Philosophie im Kernfach und möchte mir eine Lehrveranstaltung einer anderen Berliner Universität im ÜWP anrechnen lassen. Was muss ich dafür tun?

Schreiben Sie uns eine Email mit den oben genannten Angaben und senden Sie uns zusammen mit der Email einen Leistungsnachweis der entsprechenden Universität zu (keinen Leistungsnachweis der HU).

 

Lehrveranstaltungen welcher Berliner Universitäten kommen für eine Anrechnung infrage?

Lehrveranstaltungen folgender Universitäten kommen infrage:

  • Freie Universität Berlin (FU)
  • Technische Universität Berlin (TU)
  • Universität der Künste (UdK)
  • Universität Potsdam

 

Kann ich mir auch philosophische Lehrveranstaltungen anderer Berliner Universitäten im ÜWP anrechnen lassen?

Nein. Philosophische Lehrveranstaltungen werden nicht im ÜWP anerkannt.

 

Ich studiere Philosophie im Zweitfach und möchte mir eine Lehrveranstaltung einer anderen Berliner Universität im ÜWP anrechnen lassen. Was muss ich dafür tun?

Wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro oder die Anerkennungsstelle Ihres Kernfachs.

 



Ich studiere Philosophie im Kernfach und möchte mir ein Praktikum im ÜWP anrechnen lassen. Was muss ich dafür tun?

Schreiben Sie uns eine Email mit den oben genannten Angaben und senden Sie uns zusammen mit der Email eine Praktikumsbescheinigung zu, aus der die genaue Anzahl der Praktikumsstunden hervorgeht.

 

Wie viele Leistungspunkte kann ich durch Praktika im ÜWP erwerben?

Praktika können mit maximal 10 Leistungspunkten im ÜWP angerechnet werden, wobei 25 Praktikumsstunden einem Leistungspunkt entsprechen.

 

Kann ich mir mehrere Praktika im ÜWP anrechnen lassen?

Ja. Ihre Praktikumsstunden werden in diesem Fall zusammengerechnet.

 

Ich studiere Philosophie im Zweitfach und möchte mir ein Praktikum im ÜWP anrechnen lassen. Was muss ich dafür tun?

Wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro oder die Anerkennungsstelle Ihres Kernfachs.