Masterstudierende
Auf dieser Seite finden Sie Informationen für alle Masterstudierenden. Informationen zur Bewerbung für den Master Philosophie finden Sie hier.
Hilfreiche Links
FAQ
- Welche Lehreranstaltungen muss ich absolvieren?
- Muss ich mich für Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden?
- Wie erwebe ich Leistungspunkte?
- Wann werden Leistungspunkte in AGNES eingetragen, und wo bekomme ich Leistungsübersichten?
- Wie erwerbe ich Leistungspunkte?
- Wie lasse ich mir Leistungspunkte auf Modulbügen bestätigen?
- Kann ich auch an anderen Berliner Universitäten studieren?
- Wie erhalte ich Leistungspunkte im Überfachlichen Wahlpflichtbereich (ÜWP)?
- Muss ich ein Praktikum absolvieren?
- Wie melde ich die Masterarbeit an?
- Welche Vorgaben gibt es für die Masterarbeit?
Welche Lehrveranstaltungen muss ich absolvieren?
Eine Übersicht über die Module, die Sie in Ihrem Studiengang absolvieren müssen, sowie über die erforderlichen Studienleistungen und Modulabschlussprüfungen finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs. Sie sollten sich die Ordnung zu Beginn Ihres Studiums einmal ausführlich ansehen. Dort findet sich auch einen Vorschlag für einen idealtypischen Studienverlauf, der Ihnen eine Orientierung dafür gibt, wann Sie welches Modul belegen sollten.
Proseminare können sich Masterstudierende normalerweise nicht anrechnen lassen. Für Studierende des MA Philosophie gibt jedoch ein Schlupfloch im Modul 3 "Projektarbeit". Genauere Informationen finden Sie hier.
Muss ich mich für Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden?
Sie müssen sich nur in Ausnahmefällen für Lehrveranstaltungen des Instituts für Philosophie anmelden (darauf wird in der Regel im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis sowie in Agnes eigens hingewiesen). Auch für die meisten Modulprüfungen ist keine Anmeldung erforderlich - nur für die Masterarbeit müssen Sie sich anmelden (siehe unten). Anmeldungen sind jedoch im Überfachlichen Wahlpflichtbereich (ÜWP) erforderlich.
Wie erwerbe ich Leistungspunkte?
Die Studien- und Prüfungsordnung legt den Umfang der Leistungspunkte fest. Sie erhalten Leistungspunkte für
(a) die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und die dort erbrachten Studienleistungen (z.B. Referat oder Lektürenotizen),
(b) Modulabschlussprüfungen (z.B. Hausarbeiten).
Es besteht eine Anwesenheitspflicht in allen Lehrveranstaltungen, und im Allgemeinen erwarten die Dozenten eine regelmäßige Anwesenheit. Anwesenheitskontrollen sind jedoch seit Beginn des Wintersemesters 2010/2011 an der ganzen HU verboten.
Meist informieren die Dozenten in der ersten Sitzung einer Lehrveranstaltung über die Voraussetzungen für die Erteilung von Leistungspunkten, also sowohl über die zu erbringenden Studienleistungen als auch über die Anforderungen an Modulabschlussprüfungen. Der Umfang der Modulabschlussprüfungen wird durch die Studien- und Prüfungsordnung festgelegt. Beachten Sie, dass es in manchen Lehrveranstaltungen Fristen für die Abgabe von Hausarbeiten gibt, die von den Dozenten bekanntgegeben werden.
Wie lasse ich mir Leistungspunkte auf Modulbögen bestätigen?
Bitte beachten Sie das neue Verfahren zum Nachweis von Lehrveranstaltungen ab dem Sommersemester 2020.
Kann ich auch an anderen Berliner Universitäten studieren?
Ja, Sie können einen Teil ihrer Studien- und Prüfungsleistungen an anderen Universitäten Berlins und Potsdams erwerben. Genauere Informationen hierzu finden Sie hier.
Wann werden Leistungspunkte in AGNES eingetragen, und wo bekomme ich Leistungsübersichten?
Bitte beachten Sie das neue Verfahren zum Nachweis von Lehrveranstaltungen ab dem Sommersemester 2020.
Wie erhalte ich Leistungspunkte im Überfachlichen Wahlpflichtbereich (ÜWP)?
Für den Überfachlichen Wahlpflichtbereich (ÜWP) gibt es ein elektronisches Anmeldeverfahren. Die Leistungspunkte werden von dem Institut bzw. der Fakultät, wo Sie die gewählten Kurse absolvieren, auf Agnes verbucht. Die einzige Ausnahme sind Kurse des Sprachenzentrums und des Career-Centers: Hier legen Sie die Leistungsnachweise im Prüfungsbüro der Philosophie vor, um diese auf Agnes verbuchen zu lassen.
Muss ich ein Praktikum absolvieren?
Nach den aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen ist ein Praktikum ausschließlich für den Lehramtsmaster erforderlich. Die Organisation erfolgt über die Professional School of Education. Für andere Masterstudierende gibt es die Möglichkeit, Praktika innerhalb des Überfachlichen Wahlpflichtbereichs (ÜWP) einzubringen. Wenden Sie sich hierzu an die für die Anerkennung von Studienleistungen zuständigen Mitarbeiter. Wenn Sie ein Praktikum absolvieren wollen, können Sie sich in der Praktikumsbörse Sprungbrett informieren. Sie können sich aber ebenso auf anderen Wegen Praktika organisieren und sich diese anrechnen lassen.
Wie melde ich die Masterarbeit an?
Um Ihre Masterarbeit anzumelden, ist der erfolgreiche Abschluss bestimmter Module Voraussetzung. Welche das konkret sind, entnehmen Sie bitte Ihrer Studien- und Prüfungsordnung. Suchen Sie sich einen Betreuer der Masterarbeit, der thematisch zu Ihrem Vorhaben passt und unter den Prüfungsberechtigen aufgelistet ist.
Füllen Sie mit Ihrem Betreuer gemeinsam das Formular zur Anmeldung der Masterarbeit aus und gehen Sie mit dem Formular und Ihrem Studierendenausweis ins Prüfungsbüro. Dort melden Sie ihre Arbeit persönlich an und bekommen Ihre verbindliche Abgabefrist mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass das Thema auf dem Anmeldeformular mit dem Thema Ihrer Masterarbeit übereinstimmen muss. Eine Änderung des Themas ist nach der Anmeldung nicht mehr zulässig.
Welche Vorgaben gibt es für die Masterarbeit?
Der Umfang der Masterarbeit ist in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt. Die Masterarbeit soll 1,5-zeilig in Times New Roman in Schriftgröße 12pt verfasst, einseitig gedruckt und gebunden werden. Auf dem Deckblatt sollten sich die folgenden Informationen finden: „Humboldt-Universität zu Berlin“, „Philosophische Fakultät“, „Institut für Philosophie“, „Masterarbeit“, das Thema Ihrer Arbeit gemäß Anmeldeformular (Sie können einen Untertitel hinzufügen), der Name Ihres Betreuer, Ihr Name und das Abgabedatum. Als letzte Seite fügen Sie eine unterschriebene Selbstständigkeitserklärung bei, in der Sie festhalten, dass sie die vorgelegte Arbeit eigenständig und unter Beachtung der entsprechenden Prüfungsordnung verfasst haben, dass es sich um die erstmalige Einreichung einer Abschlussarbeit in diesem Studiengang handelt und dass Sie alle Quellen und Hilfsmittel als solche gekennzeichnet haben.
Bitte reichen Sie ihre Masterarbeit in drei gedruckten, als Softcover gebundenen Exemplaren sowie als PDF-Datei (entweder per e-Mail an das Prüfungsbüro oder auf einem Datenträger) ein. Sie können Ihre Masterarbeit persönlich im Prüfungsbüro abgeben oder per Post ans Prüfungsbüro schicken. Auch ein Einwurf bei der Poststelle im Erdgeschoss des Hauptgebäudes, Unter den Linden 6 ist möglich.
Sollten Sie die Abgabefrist nicht einhalten können und eine Verlängerung der Bearbeitungszeit benötigen, beantragen Sie diese rechtzeitig unter Angabe von Gründen mit einem formlosen Antrag im Prüfungsbüro. Im Falle einer Krankheit müssen Sie eine ärztliche Krankschreibung beilegen. Über die Genehmigung einer Verlängerung entscheidet dann der Prüfungsausschuss. Bei grundloser Fristüberschreitung gilt Ihre Masterarbeit als „nicht bestanden“.