Wintersemester 2016/17
Th. Schmidt |
UL 6, 3038/35 | Do. 10-12 | |
CO Philosophisches Kolloquium | Th. Schmidt | UL 6, 3103 |
Do. 16-18.30 |
PS J.S. Mill, Der Utilitarismus | Th. Schmidt | DOR 24, 1.406 | Fr. 14-16 |
HS Unwissenheit und moralische Verantwortung | Th. Schmidt u. D. Bruno | DOR 24, 1.406 | Fr. 10-12 |
PS Elizabeth Anscombe über praktisches Schlussfolgern, Institutionen und die Moralphilosophie der Moderne | V. Andrić | DOR 24, 1.406 | Fr. 12-14 |
HS Soziale Beziehungen und moralische Pflichten | V. Andrić | UL 6, 2014B | Di. 12-14 |
VL Einführung in die Philosophie / Introduction to Philosophy
Thomas Schmidt
Veranst.-Nr. 51011
UL 6, 3038/35; ab Do., 20.10.16, wöchtl. 10-12 Uhr
Die Vorlesung bietet eine Einführung in für die Philosophie charakteristische Fragestellungen, Denkweisen und Theorieansätze sowie in Begriffe, deren Kenntnis zum philosophischen Handwerkszeug gehört. Im Vordergrund steht die exemplarische Auseinandersetzung mit ausgewählten philosophischen Sachproblemen aus verschiedenen Teilgebieten der Philosophie.
CO Philosophisches Kolloquium
Thomas Schmidt
Veranst.-Nr. 51070
UL 6, 3103; ab Do., 21.04.16, wöchtl. 16:00-18:30 Uhr
PS J.S. Mill, Der Utilitarismus / J.S. Mill, Utilitarianism
Thomas Schmidt
Veranst.-Nr. 51032
DOR 24, 1.406; ab Fr., 21.10.2016, wöchtl. 14-16 Uhr
Ethisch richtig ist diejenige Handlung, deren Folgen mit Blick auf das Wohlergehen der von diesen Folgen Betroffenen optimal ist. So, oder so ähnlich, dachten und denken Utilitaristen. In diesem Seminar werden wir diskutieren, wie diese Grundüberzeugung zu einer moralphilosophischen Theorie ausgebaut werden kann, welchen Schwierigkeiten der Utilitarismus ausgesetzt ist und welche Ressourcen er hat, um gegen Einwände verteidigt werden zu können. Hierbei werden wir uns zunächst vor allem mit der von J.S. Mill entworfenen klassischen utilitaristischen Theorie beschäftigen, um im Anschluss daran neuere Arbeiten zum Thema zu besprechen.
HS Unwissenheit und moralische Verantwortung / Ignorance and Moral Responsibility
Thomas Schmidt und Daniele Bruno
Veranst.-Nr. 51057
DOR 24, 1.406; ab Fr., 21.10.2016, wöchtl. 10-12 Uhr
Es ist weitgehend unstrittig, dass Unwissenheit unter bestimmten Umständen moralisch entschuldigt. So scheint es uns in der Regel unangemessen, Handelnde für ein Tun unter Hinweis auf Gesichtspunkte verantwortlich zu machen, die den Handelnden weder vor Augen standen noch hätten vor Augen stehen können. Weniger offensichtlich ist jedoch, auf welche Weise Unwissenheit moralisch entschuldigt. Ist das, was eine Person weiß – oder wissen kann – in erster Linie für die Frage von Belang, ob sie moralisch verantwortlich für ihre Handlung ist, oder bestimmt unsere epistemische Situation, was zu tun wir moralisch verpflichtet sind? Auch darüber, unter welchen Umständen Unwissenheit entschuldigt, besteht in der Moralphilosophie Uneinigkeit. Entschuldigt nur Unwissenheit, an der wir selbst schuldlos sind, oder kann auch Unwissenheit entschuldigen, für die wir selbst verantwortlich sind? Und können falsche moralische Überzeugungen gleichermaßen wie falsche Überzeugungen über die sachlichen Umstände einer Handlung entschuldigen?
Im Seminar werden wir unterschiedliche Antworten auf solche und verwandte Fragen diskutieren. Ausgangspunkt werden hierbei vornehmlich Texte der aktuellen moralphilosophischen Debatte sein.
PS Elizabeth Anscombe über praktisches Schlussfolgern, Institutionen und die Moralphilosophie der Moderne / Elizabeth Anscombe on Practical Inference, Institutions, and Modern Moral Philosophy
Vuko Andrić
Veranst.-Nr. 51012
DOR 24, 1.406; ab Fr., 21.10.2016, wöchtl. 12-14 Uhr
Gertrude Elizabeth Margaret Anscombe (1919–2001) war eine britische Moralphilosophin, die sowohl im Bereich der theoretischen wie auch der praktischen Philosophie Werke von großem Einfluss hinterlassen hat. In diesem Proseminar wollen wir ihre Aufsätze über praktisches Schlussfolgern, Institutionen und die Moralphilosophie der Moderne lesen und kritisch diskutieren.
Beim praktischen Schlussfolgern geht es darum, was man tun soll. Im Zentrum werden hier folgende Fragen stehen: Können praktische Schlüsse gültig sein? In welchem Verhältnis stehen praktisches und theoretisches Schließen zueinander? Wenn Handlungen die Konklusionen praktischen Schlussfolgerns sind, was sind dann die Prämissen?
Im zweiten Teil des Seminars werden wir uns mit Anscombes Ausführungen über Versprechen und staatliche Autorität beschäftigen. Im Mittelpunkt stehen dabei Begründungsfragen: Warum binden Versprechen? Was berechtigt Staaten dazu, Vorschriften zu erlassen und gewaltsam durchzusetzen?
Schließlich wird es um Anscombes berühmten Aufsatz über die Moralphilosophie in der Moderne gehen. In diesem werden deontologische und vor allem konsequentialistische Moraltheorien grundlegend kritisiert. Zudem präsentiert Anscombe einen Lösungsansatz.
HS Soziale Beziehungen und moralische Pflichten / Social Relations and Moral Duties
Vuko Andrić
Veranst.-Nr. 51039
UL 6, 2014B; ab Di., 18.10.2016, wöchtl. 12-14 Uhr
Gegenstand dieses Seminars sind sogenannte besondere moralische Pflichten. Besondere moralische Pflichten resultieren aus sozialen Beziehungen wie denjenigen zwischen Freundinnen/Freunden oder auch zwischen Eltern und Kindern. Auch diejenigen Pflichten, die man gegenüber seinen Mitbürgerinnen und –bürgern hat, fallen darunter. Den besonderen stehen die allgemeinen moralischen Pflichten gegenüber, für welche bezeichnend ist, dass sie nicht aus sozialen Beziehungen (zumindest nicht aus sozialen Beziehungen der genannten Art) resultieren. Allgemeiner Art sind beispielsweise die moralischen Pflichten, nicht zu lügen und niemanden zu verletzen.
Die Fragen, die im Zentrum dieses Seminars stehen, betreffen die Quelle(n) und die Reichweite(n) besonderer moralischer Pflichten: Warum ergeben sich besondere moralische Pflichten aus sozialen Beziehungen? Was ist zu tun, wenn besondere moralische Pflichten untereinander oder mit allgemeinen moralischen Pflichten in Konflikt geraten?