Humboldt-Universität zu Berlin - Prüfungs- und Studienangelegenheiten

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Anrechnung von Leistungen anderer Berliner Universitäten

Studierende am Institut für Philosophie der Humboldt-Universität können einen Teil ihrer Studien- und Prüfungsleistungen an anderen Universitäten Berlins und Potsdams erwerben (Freie Universität Berlin, Technische Universität Berlin, Universität Potsdam, Universität der Künste Berlin). Dabei sind die folgenden Regeln zu beachten:

 

  1. An anderen Universitäten Berlins und Potsdams erworbene Studien- und Prüfungsleistungen dürfen höchstens 33 % der je nach Studienordnung im Fach Philosophie zu erbringenden Studienpunkte ausmachen (abzüglich der Leistungspunkte für Bachelor- oder Masterarbeit). Bachelor- und Masterstudierende dürfen also 30 LP an anderen Universitäten absolvieren. Es können prinzipiell auch ganze Module an anderen Universitäten belegt und abgeschlossen werden. Die Module „Einführung in die Philosophie“ und „Logik“ müssen allerdings vollständig an der HU belegt werden.
  2. Voraussetzung für die Anrechnung ist die Übereinstimmung der belegten Leistungen mit den in unseren Ordnungen formulierten Anforderungen. Zudem können Veranstaltungen nur solchen Modulen zugeordnet werden, zu denen sie inhaltlich passen. Sollten hier Unklarheiten bestehen, ist es ratsam, sich die spätere Anrechenbarkeit einer Veranstaltung in einem Modul vorab vom Prüfungsausschuss bestätigen zu lassen.
  3. Studierende der HU, die an anderen Universitäten Leistungspunkte erwerben oder Modulabschlussprüfungen absolvieren, lassen sich dies auf von der jeweiligen Universität zur Verfügung gestellten Formularen bestätigen. Bei Vorlage dieser Formulare bei der Anrechnung für Studienleistungen wird die in der HU-Studienordnung vorgesehene Anzahl von Leistungspunkten anerkannt und die Note übernommen, sofern die erbrachten Leistungen nachweislich den Anforderungen der HU-Studienordnung entsprechen. Erst danach werden die Unterlagen an das Prüfungsbüro weitergeleitet.

 

In den aktuellen Studienordnungen ist die folgende Bepunktung vorgesehen, die auch für die Punktevergabe an ausländische Studierende im Rahmen von SOKRATES/ERASMUS maßgeblich ist:

 

  • Vorlesung: 2 LP
  • Tutorium: 3 LP
  • Proseminar: 3 LP
  • Hauptseminar: 4 LP
  • Hausarbeit im BA: 4 LP
  • Hausarbeit im MA: 8 LP

 

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