Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Philosophie

Bachelorstudierende

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FAQ

Welche Veranstaltungen muss ich absolvieren?

Eine Übersicht über die Module, die Sie in Ihrem Studiengang absolvieren müssen, sowie über die erforderlichen Studienleistungen für einzelne Veranstaltungen und die Modulabschlussprüfungen finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs. Sie sollten sich die Ordnung zu Beginn Ihres Studiums einmal ausführlich ansehen. Dort findet sich auch ein Vorschlag für einen idealtypischen Studienverlauf, der Ihnen eine Orientierung dabei gibt, wann Sie welches Modul belegen sollten.

 

Muss ich mich für Veranstaltungen anmelden?

Sie müssen sich nur in Ausnahmefällen für Veranstaltungen anmelden (darauf wird normalerweise im kommentierten Vorlesungsverzeichnis eigens hingewiesen). In der Regel besuchen Sie einfach die erste Sitzung der Veranstaltung. Dort wird Ihnen der*die Dozent*in die Bedingungen zum Erwerb von Studienpunkten mitteilen. Es besteht eine Anwesenheitspflicht für Studierende, d.h. ist die regelmäßige Anwesenheit und Mitarbeit in den Veranstaltungen ist Voraussetzung für den Erwerb von Leistungspunkten und wird von den Dozierenden erwartet. Anwesenheitskontrollen sind jedoch seit Beginn des Wintersemesters 2010/2011 an der ganzen Humboldt-Universität verboten.

 

Was mache ich, wenn sich Veranstaltungen aus meinem Kern- und meinem Zweitfach überschneiden?

Die Veranstaltungen aus den Kern- und Zweitfächern können nicht untereinander koordiniert werden, deshalb kann es zu Überschneidungen kommen. Sie müssen sich für eine Veranstaltung entscheiden. Sollte es sich um obligatorische Veranstaltungen handeln, müssen Sie abklären, ob eine der beiden Veranstaltungen innerhalb einer geeigneten Frist wieder angeboten wird, was bei obligatorischen Veranstaltungen der Fall sein dürfte. Beachten Sie jedoch, dass manche Veranstaltungen nur im Winter- oder Sommersemester angeboten werden. Es gibt auch Veranstaltungen, deren Besuch oder erfolgreicher Abschluss Voraussetzung für den Besuch oder das Abschließen anderer Veranstaltungen sind. Informationen dazu entnehmen Sie bitte Ihrer Studienordnung.

 

Wann sollte ich welche Pflichtveranstaltungen absolvieren?

Hier hilft ein Blick in den idealtypischen Studienverlaufsplan, welcher in Ihrer spezifischen Studien- und Prüfungsordnung zu finden ist. Dieser ist nicht mehr und nicht weniger als eine Richtlinie, wann welche Veranstaltungen für Sie sinnvoll sein könnten. Zu beachten sind allerdings die Grundlagenmodule: Die Module "Einführung in die Philosophie" und "Logik-Vertiefung" werden nur im Wintersemester angeboten, das Modul "Einführung in die Logik" nur im Sommersemester. Es empfiehlt sich also, im ersten Semester "Einführung in die Philosophie" und im zweiten Semester "Einführung in die Logik" zu absolvieren. Im dritten Semester sollte "Logik-Vertiefung" folgen, sofern dies in Ihrer Studienordnung vorgesehen ist.

 

Für Kernfachstudierende bietet es sich an, die Übung "Schreiben und Argumentieren" in einem der ersten Semester zu besuchen. Bedenken Sie aber, dass man sich für diese Übung meist bereits während der Semesterferien über AGNES anmelden muss. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig auf AGNES über die dafür vorgesehenen Fristen.

 

Muss ich die Veranstaltungen eines Moduls im selben Semester besuchen?

Nicht immer. Nur in den Modulen „Einführung in die Philosophie“, „Einführung in die Logik“, „Logik-Vertiefung“, „Theoretische Philosophie“ und „Praktische Philosophie“ sind jeweils eine Einführungsvorlesung und ein Tutorium aneinander gekoppelt. Das bedeutet konkret: Die Vorlesung „Einführung in die Philosophie“ und das Tutorium „Einführung in die Philosophie“ müssen im selben Semester studiert werden, ebenso wie die Vorlesung „Einführung in die Logik“ und das zugehörige Tutorium, ebenso wie die Vorlesung "Logik-Vertiefung" und das zugehörige Tutorium.

 

In den Modulen „Theoretische Philosophie“ und „Praktische Philosophie“ werden sogenannte Vertiefende Einführungsvorlesungen (VEVs) angeboten, die semesterweise variieren. Wollen Sie zum Beispiel das Modul „Theoretische Philosophie“ absolvieren und besuchen dafür eine VEV mit dem Titel "Einführung in die Metaphysik", müssen Sie im selben Semester das zugehörige Tutorium "Einführung in die Metaphysik" besuchen. Die Tutorientermine sind zu informationszwecken im Vorlesungsverzeichnis gelistet, die Teilnahme ist jedoch nurfür Philosophiestudierende in Absprache mit den Tutor*innen in einer der ersten Vorlesungssitzungen möglich. 

 

Die Seminare in den Modulen „Theoretische Philosophie“ und „Praktische Philosophie“ sind hingegen nicht an Vorlesung und Tutorium gekoppelt, können also auch in einem anderen Semester belegt werden.

 

Wie lasse ich mir Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen?

Bitte beachten Sie das neue Verfahren zum Nachweis von Lehrveranstaltungen ab dem Sommersemester 2020.

 

Informationen zur Anrechnung von Leistungen, die an anderen Berliner Universitäten erbracht wurden, finden Sie hier.

 

Wann werden Leistungen in AGNES eingetragen und wo bekomme ich Leistungsübersichten?

Bitte beachten Sie das neue Verfahren zum Nachweis von Lehrveranstaltungen ab dem Sommersemester 2020.

 

Wie viele Studienpunkte erhalte ich wofür?

Für die regulär an der HU immatrikulierten Bachelorstudierenden (Philosophie und Philosophie/Ethik) legt die jeweilige Studienordnung fest, wie viele Studienpunkte es

(a) für die Teilnahme plus Studienleistung und

(b) für die Prüfungsleistung gibt.

Für Studierende, die sich im Wintersemester 2014/15 oder später immatrikuliert haben, gilt die Studien- und Prüfungsordnung von 2014. Für früher Immatrikulierte gilt im Regelfall die Studien- und Prüfungsordnung von 2007.

 

Wie lasse ich mir Leistungspunkte für den ÜWP verbuchen?

Wenn Sie an anderen Instituten Kurse für Ihren ÜWP (überfachlichen Wahlpflichtbereich) belegen, müssten Sie sich am jeweiligen Institut erkundigen, wie es funktioniert. In der Zentralen Studien- und Prüfungsordnung der HU ist festgeschrieben, dass für den ÜWP ein elektronisches Anmeldeverfahren durchzuführen ist. Das anbietende Fach verbucht die ÜWP-Leistung auf Agnes. Die einzige Ausnahme sind Kurse vom Sprachenzentrum und vom Career-Center. Hier legen Sie die Nachweise im Prüfungsbüro am Institut für Philosophie vor, um diese auf Agnes zu verbuchen.

 

Muss ich ein Praktikum absolvieren, und wenn ja, an wen wende ich mich?

Mit Einführung der Studien- und Prüfungsordnung von 2014 gibt es keine verpflichtenden Praktika mehr – weder vor dem Studium noch währenddessen. Es gibt aber die Möglichkeit, Praktika innerhalb des Überfachlichen Wahlpflichtbereichs einzubringen. 

 

Was muss ich tun, um meine Abschlussarbeit zu schreiben?

Um Ihre Bachelorarbeit zu schreiben, ist das erfolgreiche Absolvieren bestimmter Module Voraussetzung. Welche das konkret sind, entnehmen Sie bitte Ihrer entsprechenden Studien- und Prüfungsordnung. Suchen Sie sich eine*n Betreue*in für ihre Abschlussarbeit, der*die thematisch zu Ihrem Vorhaben passt und unter den Prüfungsberechtigen aufgelistet ist.

 

Füllen Sie daraufhin mit Ihrem*Ihrer Betreuer*in gemeinsam das Formular zur Anmeldung zur Bachelorarbeit aus und gehen Sie mit dem Formular und Ihrem Studierendenausweis ins Prüfungsbüro. Dort melden Sie ihre Arbeit persönlich an und bekommen Ihre verbindliche Abgabefrist mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass das Thema auf dem Anmeldeformular mit dem Thema Ihrer Abschlussarbeit übereinstimmen muss. Eine Änderung des Themas ist nach der Anmeldung nicht mehr zulässig. Auf dem Deckblatt Ihrer Abschlussarbeit sollten sich die folgenden Informationen finden: „Humboldt-Universität zu Berlin“, „Philosophische Fakultät“, „Institut für Philosophie“, „Bachelorarbeit“, das Thema Ihrer Arbeit gemäß Anmeldeformular (Sie können einen Untertitel hinzufügen), der Name Ihres*Ihrer Betreuers*Betreuerin, Ihr Name und das Abgabedatum.

Die Arbeit soll 1,5-zeilig in Times New Roman in Schriftgröße 12pt verfasst, einseitig gedruckt und gebunden werden. Die Studienordnung schreibt eine Länge von i.d.R. ca. 60.000 Zeichen vor. Als letzte Seite fügen Sie Ihrer Abschlussarbeit eine unterschriebene Selbstständigkeitserklärung bei, in der Sie festhalten, dass sie die vorgelegte Arbeit eigenständig und unter Beachtung der entsprechenden Prüfungsordnung verfasst haben, dass es sich um die erstmalige Einreichung einer Abschlussarbeit in diesem Studiengang handelt und dass Sie alle Quellen und Hilfsmittel als solche gekennzeichnet haben. Bitte reichen Sie Ihre Abschlussarbeit in drei gedruckten, als Softcover gebundenen Exemplaren sowie als PDF-Datei (entweder per e-Mail an das Prüfungsbüro oder auf einem Datenträger) ein.

 

Sollten Sie eine Verlängerung der Bearbeitungszeit benötigen, beantragen Sie diese rechtzeitig unter Angabe von Gründen beim Prüfungsbüro. Im Falle von Krankheit müssen Sie die Krankschreibung und einen formloser Antrag im Prüfungsbüro einreichen. Über die Genehmigung einer Verlängerung entscheidet dann der Prüfungsausschuss. Bei grundloser Fristüberschreitung gilt Ihre Abschlussarbeit als „nicht bestanden“.

Sie können Ihre Abschlussarbeit persönlich im Prüfungsbürp abgeben oder per Post ans Prüfungsbüro schicken. Auch ein Einwurf bei der Poststelle im Erdgeschoss des Hauptgebäudes, Unter den Linden 6 ist möglich.