Humboldt-Universität zu Berlin - Prüfungs- und Studienangelegenheiten

Formulare und Bestätigungen

Abschlussarbeiten


Verteidigung und mündliche MAP als Videoprüfung

Prüfungsangelegenheiten

 


 

Bitte beachten Sie, dass für das Verbuchen von Studien- und Prüfungsleistungen i.d.R. 14 Werktage Bearbeitungszeit anfallen. Planen Sie für ein fristgerechtes Einreichen der Unterlagen daher genug Zeit ein.

 


Wer darf Abschlussarbeiten am Institut für Philosophie betreuen?

Prüfer*innen für das Abschlussmodul bestellt der Prüfungsausschuss des jeweiligen Faches. Grundlage für eine Ernennung als Prüfer*in bilden das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG), die Rahmenordnung der HU (ZSP-HU) und die Studien- und Prüfungsordnungen in ihren geltenden Fassungen. Die Rechtsgrundlagen besagen, dass 

- alle hauptberuflichen Hochschullehrer*innen der Lehreinheit dazu verpflichtet sind, Prüfungen abzunehmen
- das sog. nebenberufliche Personal (PDs der Philosophischen Fakultät, Honorarprofessor*innen und Apl.Professor*innen) Abschlussarbeiten betreuen kann
- auf Antrag von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen bzw. Drittmittelbeschäftigten der Philosophischen Fakultät diesem Personenkreis die "Prüfberechtigung" durch den Fakultätsrat verliehen werden kann.

Eine am Beginn des Semesters aktualisierte Übersicht der Prüfberechtigten am Institut für Philosophie finden Sie hier. 

Kann mein Wunsch auf eine*n Zweitgutachter*in vom Prüfungsausschuss berücksichtigt werden?

Grundsätzlich wird die/der Zweitgutachter*in vom Prüfungsausschuss bestellt, damit eine gerechte Verteilung der gesamten Abschlussarbeiten auf alle Prüfberechtigten des Instituts erfolgt. In gut begründeten Ausnahmefällen können Sie eine*n Wunsch-Zweitgutachter*in benennen. In diesem Fall sollten Sie in ihre / seine Sprechstunde gehen und besprechen, ob sie/er eine Betreuung übernehmen möchte. Bitten Sie sie/ihn, ihr/sein Einverständnis zur Übernahme der Zweitbetreuung schriftlich dem Prüfungsbüro mitzuteilen. Ein Anspruch darauf, dass der Wunsch erfüllt wird, besteht nicht.

Können fachexterne oder nicht am Institut für Philosophie Beschäftigte als Gutachter*in bestellt werden?

In jedem Falle muss die Erstprüfer*in Ihrer Abschlussarbeit aus dem IfP stammen. Der Prüfungsausschuss genehmigt nur im Falle von Zweitprüfer*innen fach- bzw. institutsexterne Prüfer*innen. Um zu erwirken, dass eine*e externe Prüfer*in in Betracht kommt, müssen Sie einen begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss richten und das Einverständnis der*s potentiellen Zweitprüfers*in nachweisen. Bedenken Sie dabei, dass das Abschlussmodul auch aus einer Verteidigung besteht, sodass die Zweitprüfer*in bei diesem Termin anwesend sein muss.