Humboldt-Universität zu Berlin - Prüfungs- und Studienangelegenheiten

Prüfungszeiträume am Institut für Philosophie

Sommersemester 2025

Erster Prüfungszeitraum 14.7.-1.8.2025
Anmeldezeitraum 16.6.-30.6.2025
Rücktrittsfrist Rücktritt möglich bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin

Fachdidaktik

Prüferinnen: Dr. Thiele und Dr. Steiger

Termin: 15.7.2025, 10 Uhr s.t.

Ort: DOR 24, 1.406

Einführung in die Logik

Prüfer: Herr Prof. Dr. Niebergall

Termin: 21.07.2025, 12 Uhr s.t.

Ort: Raum 3035/38 (Weierstraß-Hörsaal im Hauptgebäude)

Logik-Vertiefung (Take-Home-Klausur)

Prüfer: Herr Prof. Dr. Niebergall

Termin: 25.07.2025, 12:00 Uhr bis 01.08.2025, 12:00 Uhr
   
Zweiter Prüfungszeitraum 6.10.-10.10.2025
Anmeldezeitraum 15.9.-29.9.2025
Rücktrittsfrist Rücktritt möglich bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin

Fachdidaktik

Prüferinnen: Dr. Thiele und Dr. Steiger

Termin: 7.10.2025, 10 Uhr s.t.

Einführung in die Logik

Prüfer: Herr Prof. Dr. Niebergall

Termin: 10.10.2025, 11 Uhr s.t.

(Ort: Hauptgebäude UL 6, Raum 2093)

Wintersemester 2025/2026

Erster Prüfungszeitraum 9.2.-27.2.2026
Anmeldezeitraum 12.1.-26.1.2026
Rücktrittsfrist Rücktritt möglich bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin

Einführung in die Philosophie

Prüfer: Prof. Dr. Keil

Termin: 12.02.2026, 12:15-13:45 Uhr

Ort: Unter den Linden 6, Raum 3035/38

Logik-Vertiefung (Take-Home-Klausur)

Prüfer: Herr Prof. Dr. Niebergall

Termin:

16.02.2026 12:00 Uhr bis 23.02.2026 12:00 Uhr

 Fachdidaktik

Prüferin: Dr. Stefanie Thiele

Termin: 

13.2.2026, 10-12 Uhr

 

 

Zweiter Prüfungszeitraum 7.4.-10.4.2026
Anmeldezeitraum 16.3.-30.3.2026
Rücktrittsfrist Rücktritt möglich bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin

Logik-Vertiefung (Take-Home-Klausur)

Prüfer: Herr Prof. Dr. Niebergall

Termin:

07.04.2026 12:00 Uhr bis 14.04.2026 12:00 Uhr

 


1Regelung zur vereinfachten Abmeldung angemeldeter Prüfungen im SoSe 2020 und im WS 2020/21
Eine Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung ohne Angabe von Gründen ist durch den bestätigten Eilentscheid des Dekanats seit dem 12.3.2020 möglich. Diese Regelung wird auf alle Prüfungszeiträume des Sommersemesters 2020 und Wintersemesters 2020/21 ausgedehnt. Melden Sie sich über Agnes spätestens am Tag der Prüfung ab (in jedem Falle vor Beginn der Prüfung) und schicken Sie spätestens am Tag der Prüfung eine E-Mail an die*den Prüfenden sowie das zuständige Prüfungsbüro, damit die Abmeldung dokumentiert ist.


2 Die hier gelisteten Prüfungen finden in jedem Falle statt. Bitte melden Sie sich für sie über agnes im Anmeldezeitraum (s.o.) an. Informationen zum Ablauf der Prüfung erhalten Sie von Ihrer Prüfer*in über den Moodle-Kurs. Bei einer Präsenzklausur ist der angekündigte Tag der Prüfung fix, der Klausurort und die Uhrzeit der Prüfung können sich noch ändern.

 

 

Nach- und Wiederholungsprüfungen

Bitte beachten Sie, dass Sie sich erneut online über Agnes zur Prüfung anmelden müssen, wenn Sie krank oder aus zwingenden Gründen verhindert waren.

 

Rücktritt von einer MAP (mündliche Prüfung und Klausur)
 
Sollten Sie zum Termin der Klausur oder der mündlichen Prüfung erkranken, können Sie von einer Prüfung zurücktreten. Sie weisen den Rücktritt durch eine ärztliche Krankschreibung nach, die Sie im Original im Prüfungsbüro mit dem Formular Rücktrittserklärung zu einer Prüfung einreichen. Die Abgabe erfolgt mit der Post oder im Hausbriefkasten der Prüfungsbüros.

Aus der Krankschreibung muss hervorgehen, dass Sie eine unverzügliche Untersuchung spätestens am Tag der Prüfung eingeleitet haben. Diese Krankschreibung (keine Schul- und Sportunfähigkeitsbescheinigungen) muss spätestens innerhalb von drei Werktagen im für den jeweiligen Studiengang zuständigen Prüfungsbüro der Philosophischen Fakultät vorliegen, anderenfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note "nicht ausreichend" (5,0) bewertet. Wenn Sie zu einer Prüfung unentschuldigt nicht erscheinen, wird diese mit der Note 5,0 bewertet.
 
Verlängerung einer angemeldeten Prüfung aus Krankheitsgründen (ZSP HU §101)
 
Um eine laufende Bearbeitungszeit einer angemeldeten Prüfung (MAP und Abschlussarbeit) zu verlängern, müssen Sie einen Verlängerungsantrag beim Prüfungsausschuss des Faches stellen, in dem sie die Prüfung ablegen. Über die Verlängerung von Bearbeitungszeiten von Modulabschlussprüfungen und Abschlussarbeiten entscheiden nicht die Prüferinnen und Prüfer.

Nutzen Sie für einen Verlängerungsantrag aus Krankheitsgründen folgendes Formular und reichen Sie es zusammen mit dem Attest im Original (nicht als Scan) im zuständigen Prüfungsbüro ein. 
 
Verlängerung einer angemeldeten Prüfung aus anderen wichtigen Gründen
 
Sollten Sie andere, wichtige Gründe für eine Verlängerung geltend machen wollen (ZSP HU §107), müssen sie einen formlosen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss formulieren und ihn zusammen mit entsprechenden Nachweisen bei Ihrem Prüfungsbüro einreichen. Gibt der Ausschuss Ihrem Antrag nicht statt, gilt der ursprüngliche Abgabetermin.