Prüfungszeiträume am Institut für Philosophie
Wintersemester 2023/24
Erster Prüfungszeitraum | 12.02. - 01.03.2024 |
Anmeldezeitraum | 15.01. - 29.01.2024 |
Rücktrittsfrist
Einführung in die Philosophie Prüfer: Prof. Dr. Thomas Schmidt |
Rücktritt möglich bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin
Termin: 15.02.2024, 10:15-11:45 Uhr
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Logik-Vertiefung Prüfer: Prof. Dr. Niebergall |
Heimklausur: 23.02.2024, 12:00 Uhr - 01.03.2024, 12:00 Uhr |
Klausur Fachdidaktik Prüferin: Dr. Stefanie Thiele |
Termin: 16.02.2024, 8-10 Uhr |
Klausur Fachdidaktik Prüferin: Dr. Meike Steiger |
Termin: 14.02.2024, 12-14 Uhr |
Einführung in die Logik Prüfer: Prof. Dr. Niebergall |
Termin: 01.03.2024, 11-13 Uhr, Raum 2095 B |
Zweiter Prüfungszeitraum | 08.04. - 12.04.2024 |
Anmeldezeitraum Rücktrittsfrist |
18.03. - 02.04.2024 Rücktritt möglich bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin |
Einführung in die Philosophie Prüfer: Prof. Dr. Thomas Schmidt |
Termin: 11.04.2024, 10:15 Uhr - 11:45 Uhr (UL 6, Raum 2070A) |
Klausur Fachdidaktik Prüferin: Dr. Steiger und Dr. Thiele
Logik-Vertiefung Prüfer: Prof. Dr. Niegergall |
Termin: 09.04.2024, 12-14 Uhr
Heimklausur: 08.04.2024 (12:00 Uhr) bis 15.04.2024 (12:00 Uhr) |
2 Die hier gelisteten Prüfungen finden in jedem Falle statt. Bitte melden Sie sich für sie über agnes im Anmeldezeitraum (s.o.) an. Informationen zum Ablauf der Prüfung erhalten Sie von Ihrer Prüfer*in über den Moodle-Kurs. Bei einer Präsenzklausur ist der angekündigte Tag der Prüfung fix, der Klausurort und die Uhrzeit der Prüfung können sich noch ändern.
Nach- und Wiederholungsprüfungen
Bitte beachten Sie, dass Sie sich erneut online über Agnes zur Prüfung anmelden müssen, wenn Sie krank oder aus zwingenden Gründen verhindert waren.
Aus der Krankschreibung muss hervorgehen, dass Sie eine unverzügliche Untersuchung spätestens am Tag der Prüfung eingeleitet haben. Diese Krankschreibung (keine Schul- und Sportunfähigkeitsbescheinigungen) muss spätestens innerhalb von drei Werktagen im für den jeweiligen Studiengang zuständigen Prüfungsbüro der Philosophischen Fakultät vorliegen, anderenfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note "nicht ausreichend" (5,0) bewertet. Wenn Sie zu einer Prüfung unentschuldigt nicht erscheinen, wird diese mit der Note 5,0 bewertet.
Nutzen Sie für einen Verlängerungsantrag aus Krankheitsgründen folgendes Formular und reichen Sie es zusammen mit dem Attest im Original (nicht als Scan) im zuständigen Prüfungsbüro ein.