Humboldt-Universität zu Berlin - Prüfungs- und Studienangelegenheiten

Umbuchung von Studien- und Prüfungsleistungen

Bei allen Fragen zu Aufhebungen von Studien- und Prüfungsordnungen helfen Ihnen gerne die Sachbearbeiter*innen in Ihrem jeweils zuständigen Prüfungsbüro weiter.
 

  • Ausgelaufene Ordnungen

Wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2014/15 am Institut für Philosophie aufgenommen haben, waren Sie in eine inzwischen ausgelaufene Studien- und Prüfungsordnung immatrikuliert (s. Übersicht). Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie in einer zuvor gültigen Ordnung erbracht haben, werden gemäß § 110 ZSP-HU anerkannt. Die Anerkennung wird ausschließlich in diesen Fällen durch das Prüfungsbüro anhand von festgelegten Äquivalenztabellen vorgenommen und mit der Umbuchung der Leistungen abgeschlossen.
 

Wie kann ich die an der HU in einer aufgehobenen Studien- und Prüfungsordnung erbrachten Leistungen anerkennen lassen? 

Gruppe A: Sie haben noch Modulbögen im Original aus der ausgelaufenen Ordnung, die Sie noch nicht im Prüfungsbüro eingereicht haben? Es stehen Korrekturen aus von Prüfungsleistungen, die Sie vor dem Enddatum der Ordnung eingereicht haben?

To Do: Füllen Sie folgende Formulare für die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus. Aus den Formularen ist detailliert und ohne weitere Beratung durch das Prüfungsbüro oder die Studienberater/innen ersichtlich, welche Ihrer bisher erbrachten Leistungen Ihnen im Rahmen der neuen Ordnungen in welcher Form angerechnet werden.

 

 

Gruppe B: Dem Prüfungsbüro liegen bereits alle Studien- und Prüfungsleistungen vor (Modulbögen und Protokolle). Sie sehen in Ihrem Konto erbrachte Leistungen nicht.

To Do: Kontaktieren Sie das Prüfungsbüro Philosophie per Mail und schildern Sie, welche Module bzw. Leistungen nicht in Ihrem Konto sichtbar sind. 

  • Umbuchungen nach Studienordnungswechsel (Wechsel von Kern- oder Zweitfach bzw. Philosophie zu Philosophie /Ethik)

Dem Prüfungsbüro liegen bereits alle Studien- und Prüfungsleistungen vor (Modulbögen und Protokolle). Sie sehen in Ihrem Konto erbrachte Leistungen nicht.

To Do: Kontaktieren Sie das Prüfungsbüro Philosophie per Mail und erklären Sie, welchen Wechsel Sie zu welchem Zeitpunkt vollzogen haben.  

Wie lange braucht das Prüfungsbüro, um Umbuchungen vorzunehmen?

Rechnen Sie in der Regel mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 14 Werktagen. Das Büro kontaktiert Sie in jedem Falle bei offenen Fragen und fordert Sie ggf. auf, Leistungen nachzureichen.

Wie erfahre ich, dass die Umbuchung abgeschlossen ist?

Bitte loggen Sie sich nach ca. 14-21 Tagen in agnes ein und überprüfen Sie Ihr Konto selbst. Sie erhalten keine Nachricht durch das Prüfungsbüro.

 

Studiengangswechsel

Was muss ich tun, um gemäß § 47 ZSP-HU einen Antrag auf einen Wechsel in eine andere Studien- und Prüfungsordnung zu stellen?

Bedingung: Die Studien- und Prüfungsordnung (StPO), in der Sie studieren, ist gültig und noch nicht aufgehoben. Den Aufhebungstermin der Ordnung entnehmen Sie bitte dem Paragraphen § Übergangsregelungen in der jeweils neuesten StPO-Version.

Vorgehensweise: Erklären Sie den Wechsel schriftlich gegenüber dem Prüfungsausschuss. Geben Sie dabei Ihre Matrikelnummer an. Wechsel sind grundsätzlich in die neueste Studien- und Prüfungsordnung möglich und werden zum folgenden Semester wirksam. In begründeten Ausnahmefällen kann der Wechsel auch zum laufenden Semester erklärt werden.

Muss ich einen Studiengangswechsel erklären, wenn die StPO bereits ausgelaufen ist?

Nein, in diesem Falle ist keine Wechselerklärung notwendig. Sie werden, wenn Sie die Rückmeldegebühr bezahlt haben, mit dem Wechsel des Semesters automatisch in die neueste geltende Ordnung umgeschrieben.

Wie erfahre ich, dass meine Studien- und Prüfungsordnung ausläuft oder aufgehoben wird?

Sie erhalten ca. acht Monate vor dem Auslaufdatum ein Informationsschreiben vom Prüfungsausschuss, in dem Sie auf Wechsel- und Beratungsmöglichkeiten hingewiesen werden.

Was muss ich beachten, wenn meine StPO aufgehoben wurde oder ausgelaufen  ist und ich mich bereits exmatrikuliert habe?

Bitte kontaktieren Sie unbedingt das Prüfungsbüro. Ihr Prüfungsanspruch in ausgelaufenen Ordnungen ist nicht gewahrt. 

Kann ich einen Antrag auf Verbleib in einer Studien- und Prüfungsordnung stellen?

Ein Antrag auf Verbleib in einer Studien- und Prüfungsordnung kann gemäß § 19,1 LBiG nur in Studiengängen mit Lehramtsbezug vor dem Auslaufen der Ordnung in begründeten Ausnahmefällen gestellt werden.

 


Modulübersichten zu den gelten Studien- und Prüfungsordnungen zur besseren Studienplanung