Kommentiertes Verzeichnis der Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2012
VL Einführung in die Metaphysik/Introduction to Metaphysics (b, d, LA/S1, S2)
Geert Keil
Veranst.Nr. 51 007
UL 6, 2002; ab Fr., 13.04.2012, wöch. 10-12 Uhr
Die verbreitete Rede vom „nachmetaphysischen Zeitalter“ oder dem „Ende der Metaphysik“ ist schlecht begründet. Viele der traditionell als metaphysisch bezeichneten philosophischen Probleme sind weder gelöst noch veraltet noch unlösbare Scheinprobleme noch der vernünftigen Behandlung entzogen, unsinnig formuliert oder nicht der Beschäftigung wert. Es gibt für die Philosophie auch keinen guten Grund, die Disziplinenbezeichnung „Metaphysik“ zurückzuziehen, da schlicht kein anderer geeigneter Ausdruck zur Verfügung steht. Die Metaphysik beschäftigt sich, frei nach Aristoteles, mit Prinzipien und Begriffen, die so allgemein sind, dass sie allen kognitiven Unternehmungen und auch den Wissenschaften zu Grunde liegen, mit einzelwissenschaftlichen Mitteln aber nicht geklärt werden können.
Ein wichtiges Teilgebiet der Metaphysik ist die Ontologie, deren Gegenstand sich nach W. v. O. Quine mit einer dreisilbigen Frage bezeichnen lässt: „Was gibt es?“ Noch einfacher ist die Antwort: „Alles.“ Mit dieser Auskunft Quines lässt die philosophische Ontologie es natürlich nicht bewenden, ebensowenig damit, eine Liste aller existierende Dinge aufzustellen. Sie versucht, das, was es gibt, zu systematisieren, geordnet aufzulisten und in Kategorien einzuteilen. Die meisten dieser Kategorien müssen nicht erst erfunden werden, denn auch außerphilosophisch sprechen wir ja von Dingen, Ereignissen, Zuständen, Tatsachen, Personen, Eigenschaften etc. Die Ontologie fragt unter anderem, in welchen Beziehungen diese Entitäten zueinander stehen und ob sie sich alle in eine gemeinsame Landkarte eintragen lassen, ohne dass es Überschneidungen oder weiße Flecken gibt. Ontologen unterziehen zwielichtige Anwärter auf Existenz einer Prüfung und geraten in Streit darüber, was es wirklich gibt.
In der Vorlesung werden ausgewählte Probleme der Metaphysik und der Ontologie vorgestellt. Stichwörter: Was ist Metaphysik? Metaphysik und Metaphysikkritik, deskriptive und revisionäre Metaphysik, zum Verhältnis von Ontologie und Metaphysik, Identitätsbedingungen, Persistenz und Veränderung (Kann man mehrmals in denselben Fluss steigen?), Substanz- und Prozessontologie, das Universalienproblem, Wahrheit und Welterschließung, metaphysischer Realismus, die Unaussprechlichkeit des Individuellen, vom Umgang mit unbeantwortbaren Fragen.
Tutorien zur Vorlesung:
Gaus, Simon (simongaus@coray.de): Mo 10-12, DOR 24, 1.406
Casper, Mark-Oliver (mark-oliver.casper@cms.hu-berlin.de): Mo 14-16, UL 6, 2014B
Ancillotti, Bianca (biancaancillotti@virgilio.it): Mo 16-18 Uhr, I 110, 241
PS Allwissen, Allmacht und Allgüte/Omniscience, omnipotence and infinite goodness (b, d, LA/S1, S2)
Geert Keil
Veranst.Nr. 51 029
DOR 24, 1.406; ab Mi., 11.04.2012, wöch. 12-14 Uhr
Allwissen, Allmacht und Allgüte sind die drei traditionellen christlichen Gottesattribute. Im sogenannten Theodizeeproblem geht es um die Frage ihrer Vereinbarkeit: Wie kann es so viel Böses auf der Welt geben, wenn Gott davon weiß und die Macht hat, es zu ändern? Diese theologische Frage wird nicht oder nur am Rande Gegenstand des Seminars sein. Vielmehr soll es um das philosophische Problem gehen, dass jedes einzelne dieser Attribute eine innere begriffliche Spannung aufweist. Unsere Begriffe von Wissen, Macht und Güte haben wir am Beispiel von endlichen Wesen erworben. Es ist nicht ohne weiteres klar, inwiefern sie auch auf vollkommene Wesen Anwendung haben.
Was die Allmacht betrifft, so wurde in der Scholastik gefragt, ob ein allmächtiger Gott einen Stein schaffen könnte, der so schwer ist, dass er ihn selbst nicht heben kann. Die bejahende wie die verneinende Antwort scheint Gottes Allmacht einzuschränken. Beim Allwissen ist es der Aspekt der Rechtfertigung, der Schwierigkeiten bereitet: Nach Platon ist Wissen gerechtfertigte wahre Meinung, aber für ein allwissendes Wesen scheint charakteristisch zu sein, dass es sich sein Wissen nicht erst durch bestimmte epistemische Operationen verschaffen müsste. Es kennt alle Wahrheiten und muss dafür nirgends erst Nachforschungen anstellen. Damit scheinen sich seine wahren Meinungen deutlich von dem zu unterscheiden, was wir „Wissen“ nennen. Bei der Allgüte ergibt sich das Problem, dass moralfähigen Wesen nach Kant wesentlich ist, dass sie gegen Versuchungen und Widerstände ankämpfen müssen. Nur endliche Sinnenwesen wie wir könnten moralisch oder unmoralisch sein. In jüngerer Zeit wird die verwandte Frage diskutiert, ob es „moralische Heilige“ geben kann.
CO Philosophisches Kolloquium/Philosophical Colloquium
Geert Keil
Veranst.Nr. 51 086
UL 6, 3103; ab Do., 12.04.2012, wöch. 10-13 Uhr
Das Kolloquium wendet sich an fortgeschrittene Studierende und Doktoranden. Es bietet ein Forum zur Diskussion im Entstehen begriffener eigener Arbeiten und zur gemeinsamen Lektüre aktueller Forschungsliteratur. Es wird mehrere thematische Schwerpunkte geben, die in der ersten Sitzung gemeinsam festgelegt werden.
Die Teilnahme ist nur nach Rücksprache vor Semesterbeginn oder auf persönliche Einladung hin möglich (sekr.anthro@hu-berlin.de).
PS Konditionale/Conditionals (b, d, LA/S2, S3)
Alexander Dinges
Veranst.Nr. 51 017
I 110 241; ab Fr., 13.04.2012, wöch. 14-16 Uhr
Wenn-Dann-Sätze – oder Konditionalsätze – sind in der Philosophie fast allgegenwärtig. In Gedankenexperimenten fragen wir uns z.B., ob sich unter einer bestimmten Bedingung ein bestimmtes Ergebnis zeigen würde. D.h. wir fragen uns: Wenn A der Fall wäre, wäre dann auch B der Fall? Bei der Beurteilung von Argumenten befassen wir uns mit der Frage: Folgt aus einer oder mehreren Annahmen C die Konklusion D? D.h. wir fragen uns: Wenn C der Fall ist, muss dann auch D der Fall sein? Häufig untersuchen wir auch, ob die Prämissen des Arguments wahr sind. Und da diese nicht selten selbst Konditionalform haben, stellen wir uns auch hier die Frage: Wenn E der Fall ist, ist dann auch F der Fall?
Die Beantwortung solcherlei Fragen setzt voraus, dass wir wissen, unter welchen Bedingungen Konditionalsätze wahr sind. Doch unter welchen Bedingungen sind Konditionalsätze wahr? Eine mögliche Antwort auf diese Frage stammt aus der klassischen Logik. Ihr zufolge ist ein Konditionalsatz der Form „Wenn X, dann Y“ genau dann wahr, wenn mindestens eine der beiden Bedingungen erfüllt ist: Entweder ist X nicht der Fall oder Y ist der Fall.
Allerdings hat diese Analyse offenkundige Probleme: Zunächst scheint sie nur für sogenannte indikativische, nicht aber für kontrafaktische Konditionale in Frage zu kommen. So ist z.B. der kontrafaktische Konditionalsatz „Wenn Westerwelle Innenminister geworden wäre, hätte Merkel sein Amt als Außenminister übernommen“ sicherlich falsch. Merkel wäre unabhängig von Westerwelles Entscheidungen Kanzlerin geblieben. Nun ist aber Westerwelle nicht Innenminister geworden. Der Wenn-Teil des Konditionals ist demnach falsch; und das Konditional müsste wahr sein, wenn es sich um ein Konditional der klassischen Logik handelte. Für indikativische Konditionalsätze wie „Wenn Merkel Kanzlerin ist, dann hat sie das Sagen“ ist die klassische Analyse vielversprechender. Aber auch hier ist sie nicht ohne Probleme. Ein Satz wie „Wenn Merkel wieder in die Uckermark zieht, dann zieht sie nach Bayern“, ist sicherlich falsch, unabhängig davon, ob Merkel tatsächlich in die Uckermark zieht. Die Uckermark liegt ganz einfach nicht in Bayern. Wenn die klassische Analyse aber stimmte, so müsste der Satz zumindest dann wahr sein, wenn Merkel nicht zurück in die Uckermark zieht. Diese Probleme geben Anlass, alternative Theorien über Konditionalsätze in den Blick zu nehmen.
Im Seminar werden wir der Frage nachgehen, welche Arten von Konditionalsätzen zu unterscheiden sind, wie sie zu verstehen sind und wie sie zusammenhängen. Voraussetzungen für die Teilnahme gibt es keine. Wünschenswert sind aber Grundkenntnisse in Logik und die Bereitschaft, sich mit englischsprachiger Literatur auseinanderzusetzen.
PS Meinungsverschiedenheiten in der Philosophie/Disagreements (b, d, LA/S2, S3)
Alexander Dinges, Julia Zakkou
Veranst.Nr. 51 0495
I 110 241; ab Di., 10.04.2012, wöch. 16-18 Uhr
Mit der sicherlich seltenen Ausnahme von völligen Seelenverwandten sind wohl keine zwei Menschen in jeder Hinsicht einer Meinung. Treffen zwei Menschen mit unterschiedlicher Meinung aufeinander, ist es häufig nur eine Frage der Zeit, bis es zu einer Diskussion, einer Auseinandersetzung oder gar einem handfesten Streit kommt. Philosoph(inn)en sind hierfür ein gutes Beispiel. Sie unterscheiden sich teilweise extrem in ihren Überzeugungen und geraten deshalb nicht selten heftig aneinander.
Doch wie geht man eigentlich rationalerweise mit anderen Meinungen um? Sollte einen die bloße Tatsache, dass eine ebenso gescheite Kommilitonin in einer philosophischen Frage anderer Meinung ist, dazu veranlassen, zumindest ein Stück weit von der eigenen Meinung abzurücken? Oder sollte man sich davon zunächst einmal gar nicht beeindrucken lassen? Auch bezüglich dieser Frage gibt es in der Philosophie natürlich unterschiedliche Ansichten. Aber was heißt das für diejenigen, die die erste Haltung einnehmen, d.h. glauben, dass man die Überzeugungen von sog. Peers genauso gewichten sollte wie die eigene? Können sie diese Ansicht überhaupt rationalerweise aufrecht erhalten?
Und ist es überhaupt sinnvoll, nach dem einen Rezept für den Umgang mit anderen Meinungen zu suchen? Gibt es nicht ganz verschiedenartige Meinungsverschiedenheiten, die evtl. ganz unterschiedliche Umgangsweisen verlangen? Gibt es nicht z.B. Meinungsverschiedenheiten, bei denen beide Parteien Recht haben (manchmal auch fehlerfreie Widersprüche genannt) – z.B. wenn es um die Frage geht, ob Rosenkohl lecker schmeckt? Sollte man sich hier wirklich von den Meinungen anderer beirren lassen? Wie steht es um rein terminologische oder verbale Meinungsverschiedenheiten? Handelt es sich bei diesen überhaupt um echte Meinungsverschiedenheiten und lohnt es sich in solchen Fällen tatsächlich zu streiten?
Zu guter Letzt: Könnte es nicht sein, dass viele philosophische Meinungsverschiedenheiten von einer der letzten beiden Arten sind? Und was bedeutet dies wiederum für den Umgang mit philosophischen Auseinandersetzungen?
Diesen und ähnlichen Fragen werden wir im Seminar auf den Grund gehen. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Bereitschaft, sich mit englischsprachiger Literatur auseinanderzusetzen. Zur Vorbereitung eigenen sich die Podcasts „Peer Disagreement“ und „Faultless Disagreement“ des Northern Institute of Philosophy.
Daniel Gruschke
Veranst.Nr. 51 0493
I 110, 241; ab Mi., 11.04.2012, wöch. 10-12 Uhr
Die Deutsche Bahn AG ist nicht nur durch ihre Züge ins Gerede gekommen, sondern auch wegen der Ausforschung von Mitarbeitern. Google Street View stellt Geodaten ohne Einwilligung Betroffener ins Netz und Facebook muss sich von Kritikern vorhalten lassen, seine Mitglieder seien nicht Kunden, sondern das Produkt. Seit dem 11. September legen auch Sicherheitsbehörden steigendes Verlangen nach immer mehr Daten an den Tag und müssen regelmäßig durch Gerichte in ihre Schranken verwiesen werden. Es überrascht daher nicht, dass sich eine lebhafte Debatte um „informationelle Selbstbestimmung“, „Privatsphäre“, „Datenschutz“ etc. entwickelt hat – die von Begriffsverwirrungen gekennzeichnet ist: Die einen denken an Kontrolle ihrer persönlichen Informationen, die anderen an Anonymität im Netz, wieder andere an das Recht, in Ruhe gelassen zu werden und ihr Privatleben nicht durch Datensammler oder „social networks“ den Blicken der Öffentlichkeit ausgesetzt zu sehen. Die einen sehen im Datenschutz eine wirksame Vorbeugung von Diskriminierung, während die sog. „datenschutzkritische Post-Privacy-Spackeria“ paradoxerweise gerade in der Abschaffung von Datenschutz ein wirksames Instrument gegen Vorurteile und darauf gestützte Ungleichbehandlung sieht. Dieser Befund zeigt, dass hier philosophische Begriffsarbeit not tut. Dazu werden wir nicht nur zeitgenössische Texte aus Philosophie und Blogosphäre lesen und diskutieren, sondern auch wichtige Urteile des Bundesverfassungsgerichts, wie zum Beispiel das „Volkszählungsurteil“ (BVerfGE 65, 1), mit dem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geschaffen wurde, oder das Urteil vom 27. Februar 2008, in dem das Gericht ein „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ anerkannte. Zur Einführung sei auf den Artikel „Privacy“ in der Stanford Encyclopedia of Philosophy verwiesen (http://plato.stanford.edu/entries/privacy/).
PS Intentionalität und Kollektive Intentionalität/Intentionality and collective Intentionality (b, d, LA/S1, S2)
Rico Hauswald
Veranst.Nr. 51 025
DOR 24, 1.405; ab Mo., 16.04.2012, wöch. 14-16 Uhr
„Die Regierung beabsichtigt, den Gesetzentwurf so schnell wie möglich einzubringen, und hofft auf eine zügige Verabschiedung durch das Parlament. Sie glaubt, damit einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten zu können.“ Sätze wie diese werden ständig geäußert; sie klingen nicht ungewöhnlich. Und doch steckt in ihnen mehr philosophischer Sprengstoff, als auf den ersten Blick ersichtlich sein mag. Immerhin wendet man in ihnen intentionales Vokabular auf kollektive Akteure – hier die Regierung – an. Aber kann eine Gruppe etwas im eigentlichen Sinne beabsichtigen, hoffen, glauben? In der philosophischen Tradition ist Intentionalität in erster Linie als Merkmal individueller Geisteszustände gedacht worden: Dort sind es immer einzelne Subjekte, die denken, glauben oder planen. Um keinen ominösen „Gruppengeist“ postulieren zu müssen, könnte es daher naheliegend erscheinen, Sätze, in denen Kollektiven derartige intentionale Zustände zugeschrieben werden, einfach als metaphorische Redeweise abzutun und zu sagen, dass nicht das Kollektiv das eigentliche Subjekt des Zustands ist, sondern dass sich die einzelnen Mitglieder in den entsprechenden Zuständen befinden und im Grunde eine Art Akkumulation der Zustandszuschreibungen gemeint sei. Allerdings stößt eine solche reduktive Strategie auf erstaunliche Schwierigkeiten.
Das Seminar widmet sich zunächst den Ursprüngen des (individualistischen) Begriffs der Intentionalität bei Brentano und Husserl und neueren Debatten dazu innerhalb der Philosophie des Geistes. Darüber hinaus sollen Überlegungen zur kollektiven Intentionalität behandelt werden, die um die Schwierigkeiten reduktiver Erklärungen kreisen (Searle, Gilbert, Tuomela), und die Rolle geteilter Intentionalität für unsere Kommunikation, unsere kulturelle Evolution, unser Mensch-Sein zum Gegenstand haben (Tomasello).
PS Überzeugen, überreden, manipulieren/On convincing, persuading and manipulating people (b, d, LA/S1)
Matthias Kiesselbach
Veranst.Nr. 51 030
SO 22; ab Mo., 16.04.2012, wöch. 10-12 Uhr
Ein großer Teil unseres alltäglichen Handelns ist darauf ausgerichtet, das Verhalten anderer zu beeinflussen. Grund genug, sich für die Frage zu interessieren, wann solche Beeinflussung ethisch akzeptabel ist und wann nicht. Im Seminar »Überzeugen, Überreden, Manipulieren« soll diese alte Frage in Bezug auf einen Teil unseres Handelns, nämlich das kommunikative Handeln, aufgearbeitet werden. Wir beginnen mit den einschlägigen sokratischen Dialogen (Gorgias und Phaidros) und Passagen der Politeia Platons und schlagen dann über Habermas den Bogen zu aktuellen Beiträgen aus der analytischen Philosophie, wobei auch Ausflüge in die psychologische Literatur geplant sind. Es wird ebenso um begriffliche Fragen der Abgrenzung zwischen Überzeugen und Überreden (Argumentieren und Manipulieren, Dialektik und Rhetorik) wie um die Relevanz des Themas in so unterschiedlichen Feldern wie Werbung, Politik, Arzt-Patient-Gesprächen und Philosophie gehen. Ein Teil des Seminars wird für die sorgfältige Diskussion konkreter Fälle des beeinflussenden Spracheinsatzes reserviert sein.
Als vorbereitende Lektüre werden die sokratischen Dialoge Gorgias und Phaidros empfohlen.
UE Philosophische Schreibwerkstatt
Beate Krickel
Veranst.Nr. 51 049
DOR 24, 1.405; ab Di., 10.04.2011, wöch. 16-18 Uhr
In der Schreibwerkstatt wird das Anfertigen einer philosophischen Hausarbeit geübt. Neben der Klärung von formalen Ansprüchen an eine Hausarbeit soll es vor allem um das Einüben des philosophischen Schreibens gehen. Dabei wird nicht nur der Prozess des Schreibens durch das Anfertigen mehrerer kürzerer Essay trainiert, sondern auch jegliche vorbereitenden Schritte, wie das Lesen und Aufbereiten eines philosophischen Originaltextes.
Zur Übung werden klassische Texte der theoretischen Philosophie herangezogen.
Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 20 beschränkt. Anmeldung bis zum 31.03.2012 an: beate.krickel@hu-berlin.de.
PS Das Leib-Seele-Problem/The Mind-Body-Problem (b, d, LA/S1)
Beate Krickel
Veranst.Nr. 51 032
DOR 24, 1.405; ab Mi., 11.04.2012, wöch. 16-18 Uhr
Das Leib-Seele-Problem (oder auch „Körper-Geist-Problem“) ist ein zentrales Problem der Philosophie des Geistes. Im Vordergrund steht die Frage, ob bzw. auf welche Weise geistige Phänomene, wie z.B. Wünsche, Überzeugungen oder Empfindungen, mit physischen Phänomenen, wie z.B. Hirnaktivität oder Körperbewegungen (kausal) interagieren können. Wie ist es möglich, dass rein subjektiv erlebte Ereignisse physische Ereignisse verursachen? Wie ist es umgekehrt möglich, dass ein Phänomen wie Bewusstsein auf der Grundlage von rein physischen Entitäten entsteht? Eng verbunden mit der Frage nach der Interaktion zwischen Körper und Geist ist die Frage, welchen ontologischen Status geistige Phänomene haben. Sind geistige Zustände nichts anderes als Gehirnzustände? Sind Körper und Geist zwei gänzlich verschiedene Entitäten?
Im Seminar sollen die wichtigsten Positionen zum Leib-Seele-Problem diskutiert werden. Dazu dient als Literaturgrundlage das Buch Grundkurs Philosophie des Geistes Band 2 (herausgegeben von Thomas Metzinger).