Humboldt-Universität zu Berlin - Prüfungs- und Studienangelegenheiten

Studien- und Prüfungsordnungen Bachelor (alt)

Neue Bachelor-Ordnungen

Neuer BA Philosophie

Der Fakultätsrat hat im Februar 2007 eine neue Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Philosophie erlassen. Sie gilt für alle Studierende, die sich zum WS 07/08 und später immatrikuliert haben.

 

Die alte BA-Ordnung (veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt der HU-Berlin Nr. 52/2004) ist weiterhin gültig für alle BA-Studierenden, die sich zwischen SS 04 und SS 07 immatrikuliert haben. Bis Ende des SS 2011 werden noch Prüfungen nach der alten Ordnung abgenommen.

 

Die wichtigsten Unterschiede zwischen der alten und der neuen BA-Ordnung sind folgende:

 

Alter BA Neuer BA
Die Vorlesungen in den Modulen „Theoretische Philosophie“,„Praktische Philosophie“, „Thematischer Schwerpunkt I“ und „Thematischer Schwerpunkt II“ werden mit einer schriftlichen Klausur abgeschlossen. Die schriftlichen Klausuren für die Vorlesungen der Module „Theoretische Philosophie“, „Praktische Philosophie“, „Thematischer Schwerpunkt I“ und „Thematischer Schwerpunkt II“ entfallen (nicht aber in „Einführung“ und „Logik“).
Strikte Unterteilung des Studiums in „Basisstudium“ und „Vertiefungsstudium“. Unterteilung des Studiums in „Basisstudium“ und „Vertiefungsstudium“ entfällt

 

Neuer BA Philosophie/Ethik

 

Ebenfalls hat der Fakultätsrat im Februar 2007 eine neue Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Lehramt Philosophie/Ethik erlassen. Sie gilt für alle Studierende, die sich zum WS 07/08 und später immatrikuliert haben.

 

Studierenden des alten BA-Studiengangs Philosophie im Zweitfach mit Lehramtsoption wird im Hinblick auf die unterschiedliche modulare Struktur und inhaltliche Ausrichtung nicht empfohlen, zum neuen lehramtsbezogenen Studiengang BA Philosophie/Ethik zu wechseln.

 

Alter BA mit Lehramtsoption  BA Lehramt Philosophie/Ethik
Nur als Zweitfach studierbar Sowohl als Kernfach wie auch als Zweitfach studierbar
 
Fachwissenschaftliche Module
„Einführung“ (6 SP), „Logik“ (12 SP), „Theoretische Philosophie“ (12 SP), „Praktische Philosophie“ (12 SP) und „Wahlfrei“ (18 SP).
Fachwissenschafliche Module
„Einführung“ (6 SP), „Werte, Normen, Tugenden I“ (12 SP), „Mensch, Kultur, Religion“ (14 SP), „Wissen und Welt“ (12 SP), „Gesellschaft und Staat“ (8 SP), „Praktische Philosophie (Vertiefung)“ (8 SP) und „Werte, Normen, Tugenden II“ (10 SP).

 

Ordnungen

Neue BA-Ordnungen

 

 

Alte BA-Ordnungen

Achtung! - In der „Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs“ wird in § 11 (3) verlangt: „Für Studierende, die nach Abschluss des Bachelorstudiengangs ein Studium im lehramtsbezogenen Masterstudiengang aufnehmen wollen, umfasst das Modul „Wahlfrei“ nur 10 SP.“ Dies ist zu berichtigen: Auch für Studierende, die nach Abschluss des Bachelorstudiengangs ein Studium im lehramtsbezogenen Masterstudiengang aufnehmen wollen, umfaßt das Modul „Wahlfrei“ 18 SP. Aber weiterhin gilt: „Sie haben außer den in Abs. 2 genannten Modulen das Modul „Fachdidaktik“ im Umfang von 8 SP zu absolvieren“